Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Tel.: 02431-4077


HERZLICH WILLKOMMEN

 

Die Wahl des richtigen Rechtsanwaltes ist eine Frage des Vertrauens. Vertrauen entsteht vor allem durch eigene Erfahrungen oder durch weitergegebene Erfahrungen Anderer. Die Basis des Vertrauens sind aber auch Erkenntnisse aufgrund objektiver Informationen. Daher möchten wir Ihnen auf den nachfolgenden Seiten unsere Kanzlei ein wenig näher vorstellen:


Dr. Ulrich Noll

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1998

Fachanwalt für Familienrecht seit 1998

 

 

- Rechtsanwalt seit 1995

- Seit 1993  in der Kanzlei Stieve-Neikes & coll. 

- Promotion 2003 an der Universität Bonn 

  

1. Fachanwalt für Familienrecht im gesamten Kreisgebiet Heinsberg 

 

 

 


weitere Informationen...

Torsten Buchmann

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2005

Fachanwalt für Miet- und 

Wohnungseigentumsrecht seit 2005 

- Rechtsanwalt seit 1999

- Seit 2009 in der Kanzlei Stieve-Neikes & coll.

- Justitiar Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Heinsberg e.V.

  

Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:

Immobilienrecht und Erbrecht
 

 


weitere Informationen...
 

Michael Baatz

Fachanwalt für Strafrecht seit 2021

Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2018 und

Absolvent des Lehrgangs

Fachanwalt für Familienrecht

 

- Rechtsanwalt seit 2014
- Seit 2013 in der Kanzlei Stieve-Neikes & coll. 

   Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
   Strafrecht und allg. Zivilrecht 

 

 

 

 


weitere Informationen... 


ANNA LAUTEN

Rechtsanwältin

 

 

 

- Rechtsanwältin seit 2018

- Studium der Rechtswissenschaften an der

   Universität zu Köln (erstes Staatsexamen 2015)

- Seit 2017 in der Kanzlei Stieve-Neikes & coll.

 

 

 weitere Informationen...



Dr. Gerhard Zipfel

 Fachanwalt für Steuerrecht seit 1991

 Fachanwalt für Strafrecht seit 1999

 (verstorben am 05.08.2016)

 

  - Promotion 1985 an der Universität  Köln

  - Rechtsanwalt seit 1988

  - 1990 Eintritt in die Kanzlei

 

 

 


weitere Informationen...
 


Dr. Friedrich Stieve

 Rechtsanwalt seit 1976

 

 

 

   - Promotion 1975 an der Universität  Bremen

   - 1977 Gründung der Kanzlei

   - Sozius bis 2008

   - Freier Mitarbeiter bis 2010  

 

 

 

weitere Informationen... 


Hermann Leo Neikes

Rechtsanwalt seit 1977

 

 

 

- Seit 1980 in der Kanzlei Stieve-Neikes & coll.
   Sozius bis 2016

 - Freier Mitarbeiter bis 2019

 

 

 

 

weitere Informationen... 



Warum empfiehlt es sich, von „Fachanwälten“ beraten oder vertreten zu werden?

 

 

Wir verfügen über Fachanwälte für

  • Arbeitsrecht,
  • Erbrecht,
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
  • Familienrecht,
  • Strafrecht,
  • Steuerrecht und
  • Verkehrsrecht.

In dem Bereich

  • Handels- und Gesellschaftsrecht

hat einer unserer Rechtsanwälte bereits den für den angestrebten weiteren Fachanwaltstitel erforderlichen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen.

 

Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Rechtsgebiet über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Als zusätzliche Berufsbezeichnung darf er den Titel eines Fachanwalts für diesen Bereich führen. Die Berechtigung zum Führen der Fachanwaltsbezeichnung wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer verliehen. Zu deren Erwerb muss der Rechtsanwalt als Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse die Teilnahme an einem mindestens 120 Stunden umfassenden Kurs sowie drei bestandene Leistungskontrollen (mit in der Regel 5stündigen Klausuren) vorweisen. Des Weiteren müssen praktische Erfahrungen aus – je nach Rechtsgebiet – 60 bis 180 Fällen in verschiedenen Teilbereichen während der letzten 3 Jahre und eine  Zulassung als Rechtsanwalt seit mindestens 3 Jahren vorliegen. Um den einmal verliehenen Titel eines Fachanwaltes weiter führen zu dürfen, müssen Fortbildungen von jährlich mindestens 15 Stunden in jedem Fachanwaltsbereich nachgewiesen werden. Soweit einzelne Rechtsanwälte unserer Kanzlei nicht als Fachanwälte, sondern als Absolventen eines Fachanwaltslehrganges bezeichnet werden, haben diese die besonderen theoretischen Kenntnisse im Rahmen eines entsprechenden Lehrgangs nachgewiesen und die dazugehörenden Leistungskontrollen erfolgreich absolviert, sind jedoch (noch) keine Fachanwälte in diesem Bereich.