Das Sozialrecht als gesonderter Teilbereich des Öffentlichen Rechts behandelt in den
Sozialgesetzbüchern I – XII sowie Spezialgesetzen und Verordnungen das besondere Rechtsverhältnis des Bürgers gegenüber dem zur Sozialstaatlichkeit verpflichteten Staatsapparat. Damit ist das
Sozialrecht eine Querschnittsmaterie, die zahlreiche einzelne Rechtsgebiete und Gesetzesmaterien in sich vereint. Zur Verwirklichung des sozialen Leistungsanspruches in den Bereichen der
Arbeitslosen-, Kranken- und Rentenversicherung sowie auf dem Gebiet der gesetzlichen Unfallversicherung und dem Schwerbehindertenrecht stehen wir unseren Mandanten bei der Durchsetzung der meist
fristgebundenen Rechtsbehelfe, außergerichtlich und gerichtlich, unterstützend zur Seite.