- Sozius bis 2016

- Rechtsanwalt seit 1977

- Seit 1980 in der Kanzlei Stieve-Neikes & coll.

- Freier Mitarbeiter bis 2019

 

Rechtsanwalt Hermann Neikes war seit 1987 Fachanwalt für Arbeitsrecht und gehörte damit zu den ersten Fachanwälten für dieses Rechtsgebiet überhaupt. Während seiner anwaltlichen Tätigkeit sind mehrere tausend Fälle aus fast allen Bereichen des Arbeitsrechts über seinen Tisch gegangen. Hierzu gehörten auch zum Teil sehr spezielle Fälle, wie etwa aus dem Bereich des kollektiven Arbeitsrechts bei den britischen Stationierungsstreitkräften. In ca. 10 Verfahren trat er vor dem Bundesarbeitsgericht auf. Neben vielen Klage- und Beschlussverfahren wurden mehrere Einigungsstellenverfahren und Massenkündigungsangelegenheiten erfolgreich abgewickelt. Dieser enorme Erfahrungsschatz, verknüpft mit genauen juristischen Kenntnissen, ermöglichte eine ausgesprochen kompetente Vertretung unserer Mandanten.

 

Jahrelang war Rechtsanwalt Hermann Neikes an der Anton Heinen Volkshochschule des Kreises Heinsberg als Dozent für Arbeitsrecht tätig. Seit 1999 war Rechtsanwalt Hermann Neikes auch Fachanwalt für Sozialrecht. Er hat eine Vielzahl von Mandaten bis hinauf zum Bundessozialgericht vertreten, z. B. aus den Bereichen des Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Unfallversicherungsrechts sowie des Schwerbehindertenrechts.

 

Darüber hinaus war Rechtsanwalt Hermann Neikes seit 2013 Fachanwalt für Erbrecht.