Wir vertreten unsere Mandanten in sämtlichen Fragen des vielfältigen Bereichs des Familienrechts.
Wir beraten bei der individuellen Gestaltung von Eheverträgen und insbesondere bei der Gestaltung von notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Dadurch können wir oft ohne
streitige gerichtliche Auseinandersetzungen angemessene und auch möglichst kostengünstige Ergebnisse für unsere Mandanten herbeiführen. Wir begleiten unsere Mandanten sowohl außergerichtlich als
auch gerichtlich. Darüber hinaus beraten wir auch bei der Trennung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften.