Im Arbeitsrecht vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen
Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes. Wir beraten bei der individuellen Gestaltung von Arbeitsverträgen, so dass Ihre Klauseln immer auf dem neusten Stand der Rechtsprechung
sind. Darüber hinaus vertreten wir Sie bei Verhandlungen über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder bei entsprechenden Kündigungsschutzklagen.