Kapital- und Personengesellschaften, deren Geschäftsführer und Kaufleute benötigen eine spezielle
rechtlichen Beratung. Wir beraten Kaufleute, Gesellschafter und Geschäftsführer bei Auseinandersetzungen oder auch der Gestaltung von Gesellschafts- oder Geschäftsführerverträgen, die den
individuellen Bedürfnissen des Unternehmens angepasst sind. Im Handelsrecht vertreten wir auch freie Handelsvertreter, bei der Geltendmachung und notfalls auch gerichtlichen Durchsetzung ihrer
berechtigten Provisionsansprüche.