- Gesellschafter

- Rechtsanwalt seit 2014

- Seit 2013 in der Kanzlei Stieve-Neikes & coll.

- Fachanwalt für Strafrecht seit 2021

- Fachanwalt für Verkehrsrecht seit 2018

- Absolvent des Lehrganges Fachanwalt für

   Familienrecht 2016

 

- Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:

   Strafrecht und allgemeines Zivilrecht

Rechtsanwalt Michael Baatz kehrte nach seinem Studium in Düsseldorf in seine Heimatstadt Erkelenz zurück und war zunächst von 2013 bis 2014 als Rechtsreferendar in unserer Kanzlei tätig. In dieser Zeit lag der Schwerpunkt seiner Tätigkeit im Bereich des Strafrechts. Seit Dezember 2014 verstärkt er unsere Kanzlei als Rechtsanwalt. Einer seiner Hauptbetätigungsbereiche liegt aktuell im Verkehrsrecht. Er vertritt hier Mandanten sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Er beschäftigt sich insbesondere mit sämtlichen Fragen der Schadensregulierung (Schäden am PKW, Personenschäden, Schmerzensgeld, Schäden im Bereich der Haushaltsführung).

 

Im Bereich des Strafrechts bietet er den Mandanten durch frühzeitige Beratung und Begleitung die Möglichkeit, ein möglichst optimales Ergebnis zu erzielen und unnötige Konfliktsituationen mit Ermittlungsbehörden und Gerichten zu vermeiden. Rechtsanwalt  Michael Baatz vertritt seine Mandanten auch im Bereich der Ordnungswidrigkeiten, insbesondere rund um den Führerschein, soweit etwa ein Fahrverbot oder der Entzug der Fahrerlaubnis droht. Im Jahr 2015 absolvierte Rechtsanwalt Michael Baatz erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Verkehrsrecht. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind neben dem allgemeinen Zivilrecht, dort insbesondere dem Kaufrecht, auch die vielfältigen Bereiche des Familienrechts. Er absolvierte im Jahr 2016 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Familienrecht. Daneben unterrichtet Rechtsanwalt Michael Baatz seit Beginn seiner Tätigkeit in unserer Kanzlei regelmäßig Rechtskunde an weiterführenden Schulen in Erkelenz.