- Gesellschafter

- Rechtsanwalt seit 1995

- Seit 1993  in der Kanzlei Stieve-Neikes & coll. 

- Promotion 2003 an der Universität Bonn 

- Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 1998

- Fachanwalt für Familienrecht seit 1998

  (1. Fachanwalt für Familienrecht im gesamten    Kreisgebiet Heinsberg)

Ein Schwerpunkt seiner Tätigkeit hat sich im Laufe der Jahre im Bereich des Familienrechts ergeben. Das Familienrecht betrifft für die meisten Menschen ihren zentralsten Lebensbereich. Rechtsanwalt Dr. Ulrich Noll ist sich hier seiner besonderen Verantwortung bewusst, die es erfordert, zügig und auf der Grundlage eines umfassenden Fachwissens Lösungen mit Augenmaß zu finden. Bei der Trennung von Eheleuten und nichtehelichen Lebensgemeinschaften geht es um die Durchsetzung bestehender oder die Abwehr unberechtigter Ansprüche, allerdings ohne den Blick für Gesamtzusammenhänge zu verlieren. Gerade auch das Wohl betroffener Kinder gilt es besonders zu berücksichtigen.

 

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Noll zeigt den Beteiligten Wege auf, wie häufig auch ohne streitige gerichtliche Auseinandersetzungen angemessene und auch möglichst kostengünstige Ergebnisse herbeigeführt werden können. Aufgrund der Bearbeitung von mittlerweile mehreren tausend familienrechtlichen Mandaten gibt es kaum Problemstellungen, die ihm nicht schon einmal begegnet wären.

 

Des Weiteren gehört Rechtsanwalt Dr. Ulrich Noll auch gemeinsam mit seinem Kollegen Torsten Buchmann dem kanzleiinternen Kompetenzteam der Fachanwälte für Arbeitsrecht an. Wie seine Kanzleikollegen auch, erteilt Rechtsanwalt Dr. Ulrich Noll gelegentlich Rechtskundeunterricht an den weiterführenden Schulen.