Erben und Vererben ist nach einem Todesfall oftmals ein Streitthema. Wir vertreten sowohl Erben als
auch Pflichtteilsberechtigte bei Geltendmachung ihrer Ansprüche. Wir beraten auch bereits im Vorfeld bei der Errichtung von Testamenten oder Erbverträgen, damit eine individuell auf die
Bedürfnisse des Mandanten zugeschnittene Lösung geschaffen wird, die zukünftige Probleme und Auseinandersetzungen vermeiden soll.